Krankmeldungen-Entschuldigunspraxis

Krankmeldung - Entschuldigungspraxis



  • Am ersten Tag der Erkrankung bitten wir Sie, Ihr Kind bis spätestens 08.50 Uhr telefonisch, per Mail oder über den Schulmanager zu entschuldigen. 
  • Kommt Ihr Kind am nächsten Tag wieder in die Schule, geben Sie Ihrem Kind die schriftliche Entschuldigung mit.
  • Bei längerer Krankheitsdauer lassen Sie der Schule innerhalb von 2- 3 Tagen eine schriftliche Entschuldigung zukommen
  • Bei langer Erkrankungsdauer benötigen wir ein ärztliches Attest. 
  • Arztbesuche während der Unterrichtszeit sollten grundsätzlich vermieden werden. Auch Nachmittagsunterricht ist Pflichtunterricht. In unumgänglichen Fällen ist vorher ein schriftlicher, begründeter Antrag auf Befreiung vom Unterricht zu stellen. Auf eine mündliche Bitte der Schüler kann die Befreiung nicht ausgesprochen werden. Eine Bestätigung des Arztbesuches ist der Schule auszuhändigen. 
  • Auch bei einer Sportbefreiung muss der Schüler dem Unterricht beiwohnen. Nur in begründeten Ausnahmefällen, die vorher mit der Schulleitung und dem Sportlehrer abgesprochen werden, kann dem Schüler eine Unterrichtsbefreiung gewährt werden.

Sollten Sie für Ihr Kind aus wichtigen Gründen eine Unterrichtsbefreiung für Stunden bzw. einenTag benötigen, benützen Sie bitte das Formular im Anhang.         

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